Mindestanlagebeträge in alternative Fonds verringert - Verabschiedung von Änderungen mehrerer Steuergesetze und des Gesetzes über die Bestätigung der Staatsverschuldung
Quelle: Beta
Donnerstag, 14.11.2024.
19:10
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Abbildung (Fotorangizzz/shutterstock.com)
Laut Staatssekretärin im Finanzministerium Slavica Savičić besteht das Ziel der Änderungen darin, eine größere Anzahl dieser Fonds zu gründen und in- und ausländische Investoren anzuziehen.
Derzeit werden nach ihren Worten Investmentfonds von fünf Unternehmen verwaltet, es gebe 27 Investmentfonds und die Gesamtvermögenswerte der Unternehmen, die die Fonds verwalten, belaufen sich auf 1,4 Milliarden Euro.
- Die Investition in Fonds einer größeren Anzahl von Anlegern würde zur Entwicklung der Fondsbranche und der Wirtschaft beitragen. Die Gesetzesänderungen führen ein einheitliches Register der Pfandrechte an Investmentanteilen ein, das vom Zentralregister, der Wertpapierverwahrstelle und dem Clearing verwaltet wird, sagte Savičić.
Sie erklärte, dass auch das Gesetz über alternative Investmentfonds geändert wurde. Seit Beginn der Umsetzung des Gesetzes bis September dieses Jahres gab es neun Unternehmen mit einer Lizenz zur Verwaltung dieser Fonds.
Von den insgesamt acht alternativen Investmentfonds sind vier offene Fonds mit öffentlichem Angebot, drei geschlossene Fonds mit Unternehmerkapital und privatem Angebot und einer ein geschlossener Fonds für Investitionen in Immobilien.
Ende Oktober dieses Jahres verwalteten diese Unternehmen ein Vermögen von 80 Millionen Euro.
- Angesichts der Tatsache, dass ein großes öffentliches Interesse an der Gründung geschlossener alternativer Fonds mit privatem Angebot, insbesondere privatem und unternehmerischem Kapital, besteht, wurden Gesetzesänderungen vorgenommen, um sie an die Zahlungsmöglichkeiten der Anleger anzupassen - sagte Savičić.
Sie fügte hinzu, dass die vorgeschlagenen Änderungen eine Reduzierung des Mindestinvestitionsbetrags eines semiprofessionellen Anlegers in einen alternativen Fonds auf 5.000 Euro vorsehen.
Auch der Mindestbetrag der Pflichtzahlung eines Privatanlegers mit einem Privatangebot wird von 50.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt.
Außerdem wird der Gesamtbetrag der obligatorischen Einzahlung privaten Kapitals eines einzelnen semiprofessionellen Anlegers in einen alternativen Investmentfonds von 250.000 EUR auf 50.000 EUR gesenkt, und der Betrag des Grundkapitals, ab dem der Fonds über eine Zweikammerverwaltung verfügen muss, erhöht sich.
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